Wer in Österreich auf Autobahnen oder Schnellstraßen fährt, benötigt eine gültige Vignette – das ist seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Die Vignette ist eine Pauschalgebühr für die Nutzung des hochrangigen Straßennetzes und wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) herausgegeben. Einnahmen aus der Vignette fließen vollständig in Erhalt und Ausbau des Straßennetzes.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Vignette ist, welche Typen es gibt, wie viel sie 2025 kostet, wo man sie kauft und was bei Fahrten ohne gültige Vignette passiert. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der ASFINAG, des ÖAMTC und österreichischer Behörden.
Was ist die österreichische Vignette?
Die Autobahnvignette ist die Berechtigung zur Nutzung mautpflichtiger Straßen in Österreich. Sie ist entweder als Klebeaufkleber auf der Windschutzscheibe oder als digitaler Eintrag im ASFINAG-System hinterlegt. Die Kontrolle erfolgt stationär und automatisiert an sogenannten Kontrollportalen entlang der Autobahnen.
Vignettenpflichtig sind alle Autobahnen und Schnellstraßen, die mit dem grün-weißen „A"- oder „S"-Schild ausgewiesen sind – insgesamt rund 2.200 Kilometer Straßennetz. Bundesstraßen, Landstraßen und Ortsdurchfahrten sind nicht mautpflichtig.
Hinweis: VignetteInfo verkauft keine Vignetten und hat keine Verbindung zur ASFINAG. Kaufen Sie die Vignette ausschließlich über den offiziellen ASFINAG Online-Shop, die ASFINAG-App oder bei zugelassenen Verkaufsstellen wie Tankstellen, Trafiken und ÖAMTC-Stellen.
Vignettenarten und wer welche braucht
Es gibt drei Laufzeiten sowie unterschiedliche Fahrzeugkategorien:
| Fahrzeugkategorie | 10-Tages | 2-Monate | Jahresvignette |
|---|---|---|---|
| PKW, Kleintransporter bis 3,5 t | € 9,90 | € 29,90 | € 96,80 |
| Motorrad, Leichtkraftrad | € 4,90 | € 14,50 | € 38,20 |
| Wohnmobil bis 3,5 t hzGG | € 14,50 | € 43,80 | € 138,00 |
| Fahrzeuge über 3,5 t | Keine Vignette – streckenbezogene Maut per GO-Box | ||
Stand: Dezember 2024. Quelle: ASFINAG, Vignettenpreise 2025. Alle Angaben ohne Gewähr – Preise bitte vor dem Kauf auf asfinag.at verifizieren.
Die Jahresvignette: Gültigkeitszeitraum
Die Jahresvignette gilt nicht für ein Kalenderjahr, sondern hat eine feste Laufzeit von 14 Monaten. Die Jahresvignette 2025 ist gültig vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026. Sie kann ab 1. November 2024 gekauft werden.
Die abgelaufene Jahresvignette 2024 verliert ab dem 1. Februar 2025 ihre Gültigkeit. Wer die alte Vignette nach diesem Datum noch auf der Scheibe hat, benötigt bereits die neue.
Die digitale E-Vignette
Seit 2018 bietet die ASFINAG die Möglichkeit, die Vignette digital zu erwerben – ohne physischen Aufkleber. Die E-Vignette wird im ASFINAG-System an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und bei Kontrollen automatisch ausgelesen. Es ist kein Klebebon an der Windschutzscheibe erforderlich.
So kaufen Sie die digitale Vignette
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1
Offizielle Stelle aufrufen: Besuchen Sie shop.asfinag.at oder laden Sie die offizielle ASFINAG-App herunter. Vorsicht: Es gibt unseriöse Drittanbieter, die auf ähnlichen Domains tätig sind.
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2
Kennzeichen eingeben: Geben Sie das amtliche Kennzeichen und das Zulassungsland an. Die Vignette wird direkt auf dieses Kennzeichen gebucht.
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3
Laufzeit und Startdatum wählen: Sie können ein Startdatum in der Zukunft festlegen (max. 1 Jahr im Voraus). Bei sofortiger Aktivierung ist die Vignette frühestens 1 Stunde nach dem Kaufzeitpunkt gültig.
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4
Bezahlen: Zahlung per Kreditkarte, Bankomat- oder Debitkarte, PayPal und weiteren Methoden möglich.
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5
Bestätigung aufbewahren: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Diese ist kein Pflichtnachweis – die Kontrolle läuft über das Kennzeichen –, kann aber bei Rückfragen nützlich sein.
Klebevignette: Wo und wie sie angebracht werden muss
Die klassische Klebevignette ist erhältlich an Tankstellen, Trafiken (Tabakfachgeschäften), ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen sowie an Grenzübergängen. Sie wird einmalig auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt und ist danach nicht mehr ablösbar.
- Anbringungsort: Innenseite der Windschutzscheibe, linke untere Ecke (aus Fahrerblickrichtung).
- Die Vignette muss direkt auf das Glas, nicht auf eine andere Folie oder einen bestehenden Aufkleber.
- Sie darf nicht beschädigt, überdeckt oder verändert sein – ansonsten gilt sie als ungültig.
- Bei Motorrädern: Vignette auf der beigelegten Trägerfolie anbringen, gut sichtbar platziert.
Achtung: Eine Klebevignette, die vom Fahrzeug entfernt wurde, zerstört sich und ist wertlos. Sie kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei Fahrzeugwechsel müssen Sie eine neue Vignette kaufen.
Mautkontrollen: Wie und wo wird kontrolliert
Die ASFINAG betreibt ein automatisiertes Überwachungssystem. An festen Kontrollportalen entlang der Autobahnen werden alle passierenden Fahrzeuge mit Kameras erfasst. Die Kennzeichen werden mit der Datenbank gültiger Vignetten abgeglichen – bei der digitalen E-Vignette erfolgt die Prüfung direkt, bei Klebevignetten über optische Erkennung.
Zusätzlich gibt es mobile Kontrolltrupps, die an wechselnden Standorten tätig sind. Eine Verpflichtung zur Mitführung eines Vignettennachweises besteht nicht – die Überprüfung läuft vollständig über das amtliche Kennzeichen.
Strafen bei fehlender Vignette
| Situation | Betrag | Frist |
|---|---|---|
| Selbstanzeige (freiwillig) | € 120 | Innerhalb von 4 Wochen nach der Fahrt |
| Ersatzmaut bei Kontrolle (vor Ort) | bis € 240 | Sofortige Zahlung oder Überweisung |
| Verwaltungsstrafe (bei Nichtbezahlung) | bis € 3.000 | Bescheid durch Bezirksverwaltungsbehörde |
Quelle: ASFINAG, Bundesgesetz über die Maut auf Bundesstraßen (BStMG). Stand 2024.
Sondermaut: Wenn die Vignette nicht reicht
Auf bestimmten Strecken ist neben der Vignette eine separate Streckenmaut zu bezahlen. Diese gilt für Abschnitte, die aus technischen oder finanziellen Gründen gesondert abgerechnet werden:
- Brennerautobahn A13 (Innsbruck – Staatsgrenze Brenner): € 10,50 PKW einfach
- Karawankentunnel A11 (Rosenbach – Staatsgrenze): € 8,50 PKW einfach
- Tauernautobahn A10 (Werfen – Flachau und Golling – Salzburg Süd): € 12,50 PKW einfach
- Arlbergtunnel S16: Saisonale Tarife, variabel
- Gleinalmtunnel und Bosrucktunnel A9: jeweils gesonderte Tarife
Die Bezahlung erfolgt an Mautstationen bar oder mit Karte. Für Vielfahrer und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gibt es das elektronische System GO-Box.
Wer ist von der Mautpflicht befreit?
Nicht alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen sind vignettenpflichtig. Folgende Fahrzeuge sind gesetzlich befreit:
- Einsatzfahrzeuge von Polizei, Bundesheer, Feuerwehr und Rettung im Einsatz
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (unterliegen streckenbezogener Maut per GO-Box)
- Fahrzeuge mit besonderem Behindertenausweis (§ 29b StVO, sog. „roter Ausweis")
- Ausgewiesene Sonderfahrzeuge (z.B. Straßenerhaltungsfahrzeuge der ASFINAG)
Was gilt für ausländische Fahrzeuge?
Ausländische Fahrzeuge sind auf österreichischen Autobahnen genauso mautpflichtig wie österreichische. Das gilt unabhängig davon, ob die Fahrt kurz (Transitverkehr) oder lang ist.
Die digitale E-Vignette kann problemlos auf ausländische Kennzeichen ausgestellt werden. Das Zulassungsland muss beim Kauf angegeben werden. Die ASFINAG kooperiert mit europäischen Mautbehörden, um Ersatzmautforderungen auch grenzüberschreitend durchzusetzen.